Zweckveranlasser Bedeutung

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Zweckveranlasser

Zweckveranlasser Logo #42834Mit Zweckveranlasser wird im Polizei und Ordnungsrecht jemand bezeichnet, dem eine Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit durch Dritte aufgrund einer eigenen, isoliert betrachtet rechtmäßigen Handlung zugerechnet wird (Schmidt-Aßmann/Schoch, Kap. 2, Rn. 138). 1. Beispiel: A bewirbt die neue Sommerkollektion mit jungen Männern un...
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