
Die Zwanzig-Bogen-Klausel ist eine Bestimmung der Karlsbader Beschlüsse, die Zensur im Deutschen Bund betreffend. Sie besagte, dass alle Druckwerke der Vorzensur unterlägen, die zwanzig oder weniger Bogen Umfang aufwiesen, was 320 Seiten entspricht. Umfangreichere Bücher wurden erst nach ihrer Drucklegung kontrolliert. Zugrunde lag die Annahme,...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zwanzig-Bogen-Klausel
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