[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, durch Worte und Gründe zu bewegen suchen, mit dem Dativ der Person. Rede ihr doch zu, daß sie ihren Eigensinn fahren läßt, Gell. So auch das Zureden. Er hat es auf mein Zureden gethan.
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(Text von 1910) Einreden
1). Bereden
2). Überreden
3). Zureden
4). Einreden und
überreden unterscheiden sich von den übrigen dadurch, daß sie auch das Wirken auf die Erkenntnis und das Urteilen in sich begreifen, indem man es durch Gründe dahin bringt, daß jemand etwas glaubt oder fü...
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