
besonderes Zeitgeschäft über ein erst künftiges spezifisches Tun, das durch schuldrechtlichen Vertrag jetzt zwischen den Vertragsparteien begründet wird. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fällt bei einem Zukunftsgeschäft in die Gegenwart, die mögliche Erfüllung desselben dagegen gehört einer meh...
Gefunden auf
https://www.deifin.de/glossar
Keine exakte Übereinkunft gefunden.