
Zuerwerb bezeichnet als Terminus aus den Bereichen Einkommensteuerrecht und Arbeitsrecht eine erste oder einzige Erwerbstätigkeit in Teilzeit. Die Hauptaktivität ist dabei nicht auf Erwerb ausgerichtet, Beispiele sind Studierende und Haushälter. == Zuarbeit bei Gründung und Selbständigkeit == In der haushaltsökonomischen Analyse der Selbstä...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zuerwerb
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