
Die Zuckersteuer war eine Verbrauchsteuer, die in Deutschland zum Jahresende 1992 abgeschafft wurde. Zucker war ein kostbares Genussmittel, das bis in die Neuzeit nur für reiche und adelige Leute zur Verfügung stand und daher auch „Weißes Gold“ genannt wurde. Erst mit der industriellen Zuckerherstellung aus der Zuckerrübe, die im Jahr 1801...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zuckersteuer

In Deutschland 1841 als Rohstoffsteuer auf Zuckerrüben eingeführt, später dann als Verbrauchsteuer weitergeführt. Seit 1993 ganz abgeschafft.
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https://www.lexexakt.de/glossar/zuckersteuer.php

Zuckersteuer . Der Zucker, vornehmlich Genußmittel, ist ein ergiebiger und damit auch geeigneter Gegenstand der Besteuerung. Die Erhebung der auf ihn gelegten Abgabe ist einfach, wenn sie, wie beim ausschließlichen Verbrauch von Kolonialzucker, lediglich auf dem Weg der Verzollung eingeführten Zuckers erfolgen kann. Diese Besteuerungsform bestan...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Verbrauchsteuer auf Zucker (Rüben- und Rohrzucker), auch auf Rübensäfte, Sirup u. a. Steuerschuldner war der Hersteller. Die Zuckersteuer wurde in Deutschland zum 1. 1. 1993 abgeschafft. An die Europäische Union muss jedoch weiterhin von den Zuckerfabriken in den Mitgliedsländern eine festgesetzte Abgabe für Zucker abgeführt werden.
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