
Nach deutschem Sachenrecht ist eine Sache Zubehör einer anderen Sache, wenn zur Hauptsache eine gewisse räumliche Verbindung besteht und das Zubehör gegenüber der Hauptsache eine dienende Funktion hat, ohne dass die dienende Sache bereits Bestandteil wäre ({§|97|bgb|juris} BGB). In Österreich und der Schweiz spricht man von Zugehör. Beispi...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zubehör

ist eine bewegliche Sache, die ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, nach der Verkehrsanschauung dem wirtschaftlichen Zweck einer Hauptsache zu dienen bestimmt ist und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis steht (z. B. Zugtiere auf Bauernhof). Wem das Eigentum am Z. zusteht, hängt nach römischem Recht von den...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

sind selbständige bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr - nicht nur vorübergehend - in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen (§ 97 BGB). Über die Z.eigenschaft entsch...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/Z/Zubehoer.htm

Die Gruppe Zubehör ist eine Programmgruppe unter Windows mit vielen hilfreichen Programmen, die standardmäßig von Windows bei der Installation eingerichtet wird.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40025

Subst. (accessory) ® siehe Peripherie.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40099

Zubehör, Privatrecht: bewegliche Sachen, die dem wirtschaftlichen Zweck einer anderen Sache (Hauptsache) dienen sollen, ohne aber deren Bestandteil zu sein, und zu ihr in einem räumlichen Verhältnis stehen, z. B. die zu einem Betrieb gehörenden Maschinen (§§ 97 folgende BGB). Zwar sind Zubehörtei...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Zubehör werden bewegliche Sachen bezeichnet, die, ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Dem Haftungsverband der Hypothek unterliegt Zubehör soweit es im Eigentum des Grundstückseigentümers...
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https://www.lexexakt.de/glossar/zubehoer.php

Bezeichnung für etwas, das zur Ergänzung dient. In der Philatelie sind dies in erster Linie Alben, Lupen, Pinzetten und Prüfgeräte jedweder Art (dänisch: tilbehor, englisch: accessories, französisch: accessoires, italienisch: accessori, niederländisch: benodigdheden).
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https://www.phila-lexikon.de/

Zubehör sind selbständige bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr - nicht nur vorübergehend - in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen (§ 97 BG...
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https://www.quality.de/qm-lexikon/

Zubehör (Pertinenz), im juristischen Sinn eine Nebensache, welche, ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, derselben bleibend zu dienen bestimmt und in ein dieser Bestimmung entsprechendes äußeres Verhältnis zur Hauptsache gebracht ist. Derartige Zubehörungen (Pertinenzien, Pertinenzen, Res pertinentes) werden rechtlich als Bestandteile der H...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im bürgerlichen Recht bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteil einer Hauptsache zu sein, doch deren wirtschaftlichem Zweck zu dienen bestimmt sind. Bei einem gewerblichen Gebäude sind Zubehör auch die zum Betrieb bestimmten Maschinen und Geräte, bei einem landwirtschaftlichen Betrieb auch das zum Wirtschaftsbetrieb bestimmte Vieh und die zur Fo...
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https://www.wissen.de//lexikon/zubehoer
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