[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Zinshaus, des -es, plur. die -häuser. 2 Ein Haus, welches Grundzins zu geben verpflichtet ist. 2. Ein Haus, welches vermiethet, oder zur Miethe bewohnet wird; wofür doch im Hochdeutschen Miethhaus üblicher ist.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_853

Insbesondere in Österreich übliche Bezeichnung von Mietwohnhäusern mit mehreren Wohneinheiten (Mehrfamilienhäuser).
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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