
Die Zinsabschlagssteuer ist veraltet und wurde Anfang 2009 von der Abgeltungssteuer abgelöst. Mit der Zinsabschlagssteuer wurden bis dahin Erträge aus Kapitalanlagen besteuert. Es waren alle Kapitaleinnahmen, die über einen bestimmten Freibetrag reichten, von dieser Steuer betroffen. Die Zinsabschlagssteuer hatte einen Steuersatz von 30 Prozent,...
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https://www.finanzvergleich.de/tagesgeld/zinsabschlagssteuer.html
(Börse & Finanzen) Die Zinsabschlagsteuer gilt mit der Überschreitung der Freibeträge für alle in- und ausländischen Kapitalanleger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Personen mit Wohnsitz im Ausland zahlen (Ausnahme bei Tafelgeschäften, die in Deutschland getätigt werde...
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https://www.onpulson.de/lexikon/5677/zinsabschlagssteuer/

Seit Einführung der Zinssabschlagssteuer auf den 1. Januar 1993 sind die Depot führenden Kreditinstitute in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, 30 Prozent der in der Ausschüttung enthaltenen Zinserträge (Dividenden unterliegen der Kapitalertragssteuer) als Vorsteuerabzug einzubehalten und an die...
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/
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