[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Zeuger, des -s, plur. ut nom. sing Fämin. die Zeugerinn, eine Person, welche etwas zeuget, oder gezeuget hat; ein sehr ungewöhnliches und daher hart auffallendes Wort, indem die Analogie der Sprache nicht verstattet, von allen Activis dergleichen Personenwörter zu bilden.
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