
ist ein altrömischer Amtsträger, der wohl seit 444 v. Chr. für die Aufsicht über die Sitten und die Vermögensveranlagung zuständig ist.Söllner § 6; Dulckeit- Schwarz- Waldstein; Köbler, DRG 18; Wieacker, F., Römische Rechtsgeschichte, Bd. 1 1988
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Zẹnsor der, Psychologie: von S. Freud übernommener Begriff zur Bezeichnung eines unbewussten Regulators (Reizschutz), der bestrebt ist, nur so viel aus dem Unbewussten in das Vorbewusste oder das Bewusstsein zuzulassen, wie dem Ich zuträglich ist.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Der Begriff »Zensor« bezeichnet eine Person, der vom Bischof bestimmt wird, um theologische Schriften auf ihre Approbierbarkeit hin prüft, bevor die Genehmigung zur Veröffentlichung erteilt wird.
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https://www.kathweb.de/lexikon-kirche-religion/z/zensor.html
(Geschichte) altrömischer Magistrat, dem ursprünglich nur die Aufstellung der Bürgerliste und die Einteilung der Bürger in die Tribus zur Schätzung ihres Vermögens zu Steuerzwecken oblag ( Zensus ), verbunden mit einer Art Sittengerichtsbarkeit. Seit 312 v. Chr. führte der Zensor auch die Senatorenliste, verpachte...
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https://www.wissen.de//lexikon/zensor-geschichte
(Recht) der die Zensur ausübende Beamte.
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https://www.wissen.de//lexikon/zensor-recht
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