
Als Zechprellerei wird bezeichnet, wenn in einem Gastronomiebetrieb ein Gast sich der Bezahlung entzieht, also den Gastwirt um die Zeche prellt. Ob überhaupt und wenn ja unter welchen Umständen die Zechprellerei einen Straftatbestand erfüllt, ist je nach Land unterschiedlich geregelt. == Etymologie == Das Wort Zechprellerei ist seit dem 19. Jah...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zechprellerei

Zechprellerei, Inanspruchnahme einer Leistung in einer Gaststätte oder einem Hotel durch jemanden, der weiß, dass er die Leistung nicht bezahlen kann; als Betrug nach § 263 StGB strafbar. - In Österreich gilt Entsprechendes (§ 146 StGB), das schweizerische StGB enthält in Artikel 149 Zechprellere...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von Zechprellerei spricht man, wenn jemand Leistungen in einer Gastwirtschaft in Anspruch nimmt ohne sie zu zahlen. Weiß der Täter schon bei Bestellung der Leistung, dass er nicht zahlen will oder kann liegt ein Betrug gemäß § 263 StGB vor.
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https://www.lexexakt.de/glossar/zechprellerei.php

der Betrug durch Vorspiegeln von Zahlungsfähigkeit oder -absicht bei Verzehr von Speisen und Getränken.
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