Von der Hausbank eines Bestellers, Zielkäufers, potenziellen Erwerbers usw. dem Verkäufer, Lieferer usw. erteilte Bestätigung - aus Beweisgründen meist in Schriftform verlangt -, dass die erforderlichen Geldmittel im Zeitpunkt der Fälligkeit der Bezahlung zur Verfügung stehen (werden) bzw. gestellt werden und bei Vorliegen der Zahlungsvora...... Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/zahlungsbestaetigung/zahlungsbesta