
1. Bankgeschäft auf Grund der Funktion von Banken als Zahlstelle. Umfasst die Einlösung fälliger Zins- und Dividendenscheine im Auftrag des Emittent en der betreffenden Effekten durch eine oder (meist) mehrere Banken, wofür diese eine Zahlstellenprovision erheben. Ferner wickelt die Bank die Einlösung fälliger, ausgeloster oder gekündigter.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/zahlstellengeschaeft/zahlstellenge
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