
Aufgrund des Wohnungsbeihilfegesetzes von 1951 hatten alle Lohn- und Gehaltsempfänger Anspruch auf eine monatliche Wohnungsbeihilfe von 30 Schilling. 1983 wurde die Wohnungsbeihilfe aufgehoben und durch individuelle Förderungen ersetzt. Weiterführendes # · www.help.gv.at Literatur # ·T. Tomandl, Österreichisches Sozialrecht, 1985 ...
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ziffernmäßig fester monatlicher Zuschuss zur Miete; die Wohnungsbeihilfe erhalten alle Lohn- und Gehaltsempfänger aufgrund des Wohnungsbeihilfegesetzes von 1951.
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