
Witwenkassen sind Versicherungsanstalten, welche sich gegen Erhebung von Jahresbeiträgen der Versicherungsnehmer verpflichten, vom Tode der letztern ab den von denselben hinterlassenen Witwen eine bestimmte Rente zu zahlen. Häufig ist auch außer dieser eventuellen Witwenrente (Witwengeld) eine Rente für die etwa hinterlassenen unmündigen Kinde...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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