Witwengeld, monatliche Geldzahlung an die Witwe eines Beamten in Höhe von 55 %, bei Anspruch auf Kinderzuschlag höchstens 60 % des Ruhegehaltes, das der Verstorbene erhalten hat oder erhalten hätte, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre; Entsprechendes gilt für Witwer. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134