
sind, soweit eine große Strafkammer des Landgerichts im 1. Rechtszug oder eine kleine Strafkammer für Berufungen gegen Urteile des Schöffengerichts zuständig ist, von einer großen oder einer kleinen Wirtschaftsstrafkammer zu entscheiden; dieser können auch die W. für mehrere LG-Bezirke zugewiesen we...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/w/Wirtschaftsstrafsachen.htm

sind, soweit eine große Strafkammer des Landgerichts im 1. Rechtszug oder eine kleine Strafkammer für Berufungen gegen Urteile des Schöffengerichts zuständig ist, von einer großen oder einer kleinen Wirtschaftsstrafkammer zu entscheiden; dieser können auch die W. für mehrere LG-Bezirke zugewiesen werden (§ 74c GVG). Zu den W. gehören u.a. ...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/W/Wirtschaftsstrafsachen.html
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