[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. Wirthschaft treiben, eigenes oder anvertrautes Vermögen handhaben, da es denn noch dem verschiedenen Umfange des Substantives wieder in verschiedenen Bedeutungen gebraucht wird. Oft bedeutet es überhaupt, anvertraute Nahrungsgeschäfte verwalten. Wer z. B. einen anvertraue...
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