[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Winkelrichter, des -s, plur. ut nom. sing ein unbefugter Richter, der nur im Verborgenen richten und richten darf Er ward des Christenthums unbärtger Winkelrichter, Haged. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_2_2399