[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Winkelmünze, plur. die -n. 1. Eine auf eine widerrechtliche Art im Verborgenen geschlagene Münze; Heckmünze. 2. Eine Anstalt wo dergleichen Münzen geschlagen werden. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_2_2394