
Wildfangsrecht (Recht des herkommenden Mannes, Jus Wildfangiatus. Jus Kolbekerlii), im Mittelalter das Recht mancher Grundherren, sogen. Wildfänge (Kolbekerle), d. h. alle unehelichen Kinder, welche in dem betreffenden Land geboren wurden, alle sich daselbst freiwillig niederlassenden und ein Jahr lang dort verweilenden, von einem frühern Leibher...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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