[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Wiedervergeltungsrecht, des -es, plur. die -e, das Recht, eine empfangene Beleidigung durch eine andere ähnliche zu vergelten, Lat. Jus talionis. Das Wort ist für ein seines Gehör zu lang und schwerfällig, daher gebraucht man dafür lieber entweder das Vergeltungsrecht, zumahl da dass...
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