[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches auf doppelte Art gebraucht wird. 1. Wiederhohlen, der Ton auf dem Adverbio, folglich im Particip. wiedergehohlt, zurück hohlen, an den vorigen Ort hohlen Ich habe es schon wiedergehohlt, will es wiederhohlen. 2. Wiederhohlen, der Ton auf dem Verbo, folglich im Partici...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_2_2073
Keine exakte Übereinkunft gefunden.