
Die Hammerschlags- und Leiterrechte sind Begriffe aus dem deutschen Nachbarrecht. Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen. Das Leiterrecht erlaubt es ihm, auf dem Nachbargrundstück ggf. auch ein Gerüst aufzustellen sowie eventuell...
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Hammerschlagsrecht , eine deutschrechtliche Servitut, bestehend in der Befugnis, zum Behuf eines Baues das Nachbargrundstück betreten zu dürfen. Partikularrechtlich ist diese Befugnis allgemein begründet, nach preußischem Landrecht (Teil I, Titel 8, § 155) indessen nur bei Errichtung und Ausbesserung von Scheidewänden.
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