
Rechtmäßige Form eines Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt. Bevor gegen einen Verwaltungsakt mittels Klage (Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage) vorgegangen werden kann, muss - bis auf wenige Ausnahmen - Widerspruch erhoben werden (Vorverfahren). Durch den Widerspruch wird die verwa...
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