
Ein Verbraucher hat grunds. 7 Tage Zeit, um einen bei einem sog. Haustürgeschäft abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Der Gewerbetreibende ist bei solchen Geschäften verpflichtet, den Kunden bei Vertragsabschluss schriftlich über sein Widerrufsrecht zu informieren. Ist eine Bank dieser Informationspflicht nachgekommen - z. B. bei einem Immo.....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/widerrufsrecht-bei-haustuergeschae
Keine exakte Übereinkunft gefunden.