
Die Wesensgehaltsgarantie ist die durch {Art.|19|gg|juris} Abs. 2 Grundgesetz abgesicherte Garantie, dass Grundrechte in ihrem Wesensgehalt nicht beeinträchtigt werden dürfen. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass jedes Grundrecht einen unverletzbaren „Kern“ hat, in den der Staat nicht eingreifen darf. Diese absolute Betrachtungsweise ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wesensgehaltsgarantie

Mit Wesensgehaltsgarantie wird die in der deutschen Verfassung in Art. 19 Abs. 2 GG verankerte Schranke für die Einschränkung von Grundrechten gemäß Art. 19 Abs. 1 GG (durch oder aufgrund eines Gesetzes) bezeichnet, derzufolge der Wesensgehalt von Grundrechten nicht angetastet werden darf. Ob der Wesensgehalt eines Grundrecht absolut, für den ...
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