Teil des (nationalen bzw. internationalen) Finanzmarktes, dessen Gegenstande Wertpapiere und andere Finanzinstrumente sind; in Deutschland seit dem Erlass des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetze s einer spezifischen Wirtschaftsaufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) unterworfen, dem es obliegt, Missständen entge...... Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/wertpapiermarkt/wertpapiermarkt.ht