
Unter dem umgangssprachlichen Wort Wertabgaben sind die Entnahmen von Waren zu verstehen. Unentgeltliche Wertabgaben führen bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern zu einer Umsatzsteuerzahllast und müssen daher gesondert erfasst werden.
Gefunden auf
https://www.betriebsausgabe.de/wertabgaben-211.html
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