
Das am Schabbat für die Juden in Kraft tretende Ruhegebot hängt eng mit dem W. zusammen (Ex. 20,8-11; Dt. 5,12-16). Nach jüdischem Gesetz ist das W. kein allgemein gehaltenes Arbeitsverbot oder gar ein Verbot, sich am Schabbat anzustrengen, sondern enthält genau definierte Werktätigkeiten, die nicht unbedingt eine Arbeitsanstrengung voraussetz...
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