
Übereignet ein Händler seinem Kunden defekte Ware so ist grundsätzlich nur das Äquivalenzinteresse betroffen. Eine für § 823 BGB notwendige Verletzung des Integritätsinteresses ist nicht gegeben. Anders liegt der Fall bei den sog. weiterfressenden Schäden. Von einem Weiterfresserschaden geht die Rechtsprechung aus, wenn ein zunächst begren...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/weiterfresserschaden.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.