
ist das seit dem 12. Jh. nachweisbare, später weiter verbreitete, jedoch stets als Abweichung vom Grundsatz verstandene Lehen an eine Frau (z. B. Österreich 1156). Bei der Erbfolge gilt die weibliche Lehnsfolge als subsidiär.Bovet, S., Die Stellung der Frau, Diss. jur. Basel 1927; Ermolaef, A., Die Sonderstellung der Frau, Diss. jur. Bern 1930; ...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Weiberlehen, des -s, plur. ut nom. sing ein Lehen, welches auch auf das weibliche Geschlecht fallen kann; Frauenlehen, Kunkellehen, Schleyerlehen, im Gegensatze des Mannlehen. Weiberlehen haben, im Scherze, unter der Herrschaft seiner Frau stehen.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_1_1344

Kunkel-Lehen
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Weiberlehen (Schleierlehen, Spindellehen, Kunkellehen), s. Lehnswesen, S. 633.
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