
Die Wehrüberwachung dient der Überwachung der nicht dienenden Wehrpflichtigen in Deutschland. Sie ist in {§|24|wehrpflg|juris} des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) geregelt. Durch die Überwachung soll sichergestellt werden, dass die Kreiswehrersatzämter stets über alle für die Heranziehung zum Wehrdienst erheblichen Tatsachen und Umstände infor...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrüberwachung
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