
der Geschäftsgrundlage ist das Entfallen der vorausgesetzten Umstände eines Geschäftes. Der W. d. G. wird in Deutschland im 20. Jh. als Nachfolger der sog. (lat.) clausula (F.) rebus sic stantibus zur Erfassung unvorhergesehener Verläufe entwickelt.Kroeschell, 20. Jh.; Köbler, DRG 270
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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