ist die bestimmte Geldsumme, zu deren Zahlung in der Tratte angewiesen wird oder sich beim Solawechsel der Aussteller verpflichtet (Art. 75 Nr. 2 WG). Die W. ist in in- oder ausländischer Währungseinheit anzugeben (entweder in Buchstaben oder in Ziffern, Art. 6 WG). Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/w/Wechselsumme.htm
ist die bestimmte Geldsumme, zu deren Zahlung in der Tratte angewiesen wird oder sich beim Solawechsel der Aussteller verpflichtet (Art. 75 Nr. 2 WG). Die W. ist in in- oder ausländischer Währungseinheit anzugeben (entweder in Buchstaben oder in Ziffern, Art. 6 WG). Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/W/Wechselsumme.html