
Derjenige, der den Wechsel ausfertigt oder ausfertigen läßt. Der Aussteller gibt dem Bezogenen die Anweisung zur Zahlung des Wechsels und übernimmt die mögliche Rückgriffsverpflichtung. Löst der Wechselbezogene den Wechsel nicht ein, haftet der Wechselaussteller.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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