Wechsel, gesetzliche Bestandteile Bedeutung

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Wechsel, gesetzliche Bestandteile

Wechsel, gesetzliche Bestandteile Logo #42880Eine Zahlungsanweisung , die als Wechsel gelten soll, muss auf der Urkunde folgende gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile haben: 1. Bez. als Wechsel im Text der Urkunde. 2. Unbedingt e Anweisung , eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. 3. Name dessen, der zahlen soll (Bezogener); gibt sich der Aussteller selbst als Bezogener an, handelt es sich u.....
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