[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Waldgedinge, des -s, plur. ut nom. sing ein Gedinge in Waldsachen, d. i. eine Versammlung der Forstbeamten, in welcher die Holzverkäufe und vollzogen werden; an einigen Orten der Schreibetag. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_0_360