[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Waisenschreiber, des -s, plur. ut nom. sing der Schreiber an einem Waisenhause, d. i. ein Unterbeamter, welcher die Rechnungen über die Ausgaben und Einnahmen führet. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_0_305