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Waisenherr Bedeutung
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Waisenherr
[Achtung: Schreibweise von 1811]
Der Waisenherr, des -en, plur. die -en, an einigen Orten, ein Rathsherr, welcher die Aufsicht über ein zur Stadt gehöriges Waisenhaus hat.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_0_299
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