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Waisengeld Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Waisengeld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, Waisen zugehörige Gelder; Pupillen-Gelder.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_0_297

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Waisengeld Logo #42083Waisengeld, das aus einem früheren Dienstverhältnis des Verstorbenen gezahlt wird, ist als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Im Regelfall bleiben von diesen lohnsteuerpflichtigen Bezügen 40 Prozent, jedoch maximal 3.072 € steuerfrei. Die bezugsberechtigten Kinder des Wai...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

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Waisengeld Logo #42134Waisengeld, monatliche Bezüge der Waisen von Beamten (§§ 23, 24 Beamtenversorgungsgesetz), die zum Todeszeitpunkt Ruhegehalt erhalten haben beziehungsweise hätten erhalten können. Es beträgt 12 % des Ruhegehalts (Vollwaisen 20 %).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Waisengeld Logo #42295Waisengeld , s. Pension.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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