Waisenamt Bedeutung

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Waisenamt

Waisenamt Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Waisenamt, des -es, plur. die -ämter, an einigen Orten, ein obrigkeitliches Collegium, welches die Aufsicht über die Waisen und deren Vermögen führet; an andern Orten das Pupillen-Collegium, der Waisenrath, im Würtembergischen das Waisenrecht.
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