Wahlherr Bedeutung

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Wahlherr

Wahlherr Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Wahlherr, des -en, plur. die -en, ein Herr, d. i. männliche Person von Stande, welche in gewissen Fällen das Wahlrecht besitzet. So sind in manchen Städten die Wahlherren gewisse Rathsherren, welche den neuen Rath erwählen.
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