[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Wagegericht, des -es, plur. die -e, der Kloben, in welchem der Balken einer Wage beweglich ist, welcher doch noch häufiger der Kloben, oder die Schere genannt wird. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_0_140