[Achtung: Schreibweise von 1811] zusammen gezogen aus waffenen, verb. reg. act. mit Waffen versehen, ausrüsten, auch nur noch in denjenigen Fällen, in welchen Waffen üblich ist. Sich mit Steinen, Keulen u.s.f. waffnen. Sich wider jemand waffnen, rüsten. Sich mit Gründen wider seinen Gegner waffnen. Mit gewaffneter Hand,...
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