
Der Wachhabende (WH) bezeichnet die Dienststellung des Führers eines militärischen oder zivilen Wachzuges. Er ist der Wache nach § 3 Vorgesetztenverordnung (VorgV) vorgesetzt und direkt dem Offizier vom Wachdienst oder dessen Stellvertreter unterstellt. Im Rahmen seiner Aufgaben wird er regelmäßig durch den Stellvertretenden Wachhabenden (Stv...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wachhabender

= derjenige, dem die Wache untersteht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42025

ihm untersteht die Wache.
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https://www.wesselhoeft.net/Lexikon/W.htm
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