[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. hervor zeigen, durch Zeigen andern sichtbar machen. Einen Brief vorzeigen, so wohl, damit ihn ein anderer sehe, als auch, in engerer Bedeutung, zum Beweise einer Sache; auch vorweisen. Daher der Vorzeiger, Fämin. die Vorzeigerinn, besonders eine Person, welche einen Brief, od...
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