[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Vornehmen, des -s, plur. ut nom. sing der Infinitiv des vorigen Zeitwortes als ein Hauptwort gebraucht. 1. Die Handlung des Vornehmens, in allen Bedeutungen und ohne Plural. 2. In der dritten Bedeutung, die vorgenommene Sache, d. i. diejenige Sache, zu deren Ausführung man den Anfang mac...
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