
Als Vorkind wurde im Münsterland im 18. Jahrhundert (auf dem Land bis heute) ein Kind bezeichnet, das vor dem Eintritt in die Ehe geboren, aber von den späteren Eheleuten gemeinsam gezeugt worden war. Wurde dieses Kind nach vollzogener Ehe von den Eheleuten als ehelich anerkannt, war es erbberechtigt. Im Erbverfahren war dann auch am Niederrhein...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorkind
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Vorkind,
(nicht gebräuchlich) des -es, plur. die -er, ein im Hochdeutschen ungewöhnliches, aber im Niederdeutschen gangbares Wort, die Kinder der ersten Ehe zu bezeichnen.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1661
Keine exakte Übereinkunft gefunden.